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Autogas Forum: LPG / Flüssiggas Nicht eingeloggt | | |
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secu351
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am 4. 11. 2005 um 10:12 |
quote: Solche Postings wie "Kuckst du hier - Ich hab hier nen Link - such mal schön, kann aber ne mühselige Sache werden" oder "Laß dir die MwSt an der Grenze erstatten" sind eigentlich absolut überflüssig, weil sie wenig hilfreich bzw. einfach falsch sind.
"Ich weiß es zwar nicht, schreib aber trotzdem mal was" - überflüssig wie ein Kropf.
Ja, Eu-Informant, oder "socke1000"! Du hast ja so recht und ich denke, dass wir uns alle überglücklich schätzen sollten, dass Du den Weg hierher gefunden hast und als "Überregionaler" die Dinge in ein rechtes Licht rückst.
Schade finde ich nur, dass Beiträge, an denen Du Dich beteiligst, jetzt immer häufiger vom Admin gelöscht werden. Das ist für mich neu!
" Es ist eine Krankheit der Menschen, ihr eigenes Feld zu vernachlässigen, um in den Feldern der anderen nach Unkraut zu suchen."
In diesem Sinne
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EU-Informant
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am 3. 11. 2005 um 21:15 |
Solche Postings wie "Kuckst du hier - Ich hab hier nen Link - such mal schön, kann aber ne mühselige Sache werden" oder "Laß dir die MwSt an der Grenze erstatten" sind eigentlich absolut überflüssig, weil sie wenig hilfreich bzw. einfach falsch sind.
"Ich weiß es zwar nicht, schreib aber trotzdem mal was" - überflüssig wie ein Kropf.
Daß die östlichen Nachbarländer seit eineinhalb Jahren zur EU gehören sollte sich eigentlich zwischenzeitlich rumgesprochen haben. Seitdem gibt es auch keine Zollkontrollen mehr an der Grenze (deshalb kann man sich dort auch keine MwSt. erstatten lassen!), sondern nur noch Personenkontrollen.
Was es noch gibt, sind mobile Zollkontrollen im grenznahen Gebiet.
Kurzum: Wenn eine gültige deutsche MwSt.-Idendifikations-Nummer (DE-xxx) vorhanden ist, wird die Rechnung im Ausland rein netto, also ohne ausländische MwSt bezahlt. Die Ware, z. B. eine LPG-Anlage, muß dann beim zuständigen Finanzamt angemeldet und mit der deutschen MwSt versteuert werden.
Bei Waren, die der Verbrauchssteuer unterliegen ist eine Anmeldung und Versteuerung beim zuständigen deutschen Hauptzollamt erforderlich.
[Bearbeitet am: 3/11/2005 von EU-Informant][Bearbeitet am: 3/11/2005 von EU-Informant]
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dorota
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am 3. 11. 2005 um 18:58 |
Hallo versuche es selber seit einem halben
Jahr .Habe eine Eu-IdNr und polnischen
Beamten(Bekannte von mir beauftragt)
Wird aus Warschau abgelehnt,da bei so
kurzfristigen Montagen in Polen keine
Umsatzsteuer erstattet wird.Man muß nachweisen das die Arbeiten längerfristig
sind . Gruß Dorota
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Bugemik
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am 3. 11. 2005 um 15:19 |
Jetzt hab ich schon soviel gehört und gelesen. und von jedem und überall liest und hört man was anderes.
Ist denn kein polnischer Verbauer hier, der das beantworten kann? Ich kann doch nicht der erste sein.
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goldpfeil
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am 2. 11. 2005 um 14:09 |
erkundige Dich doch direkt beim Zoll, die haben ein "Info-Center" (http://www.zoll.de/infocenter/1_zic_ffm/1_kontakt/index.html).
Am einfachsten wird es sein, sich die polnische MwSt an der Grenze erstatten zu lassen und die deutsche Einfuhr-Umsatzsetuer (auch 16 %) zu zahlen.
Da Du mit der Autogas-Anlage keinen Handel treiben willst, sondern das Auto nur gewerblich nutzt, ist das wahrscheinlich auc korrekt.
Schreib doch mal, was der Zoll Dir gesagt hat!
viele Grüße,
goldpfeil
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Bugemik
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am 2. 11. 2005 um 10:46 |
Mit dem Zoll hab ich so gesehen kein Problem. Es geht um die Erstattung der Mehrwertsteuer, die durch ein Finanzamt in Polen erfolgen muss. Ich habe aber auch schon davon gelesen, dass es Werkstätten gibt, die bei Vorlage der Umsatzsteuer-ID-Nummer die Mehrwertsteuer von 22% direkt abziehen und dem dortigen Finanzamt gar nicht erst abführen.
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secu351
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am 2. 11. 2005 um 09:59 |
Kuckst Du hier:
Ist - glaube ich - eine mühselige Sache. Benutze mal "search" mit Mehrwertsteuer.
http://www.zoll.de/c0_reise_und_post/a0_reiseverkehr/z1_reisefreigrenzen/richtmengen/index.html
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Bugemik
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am 2. 11. 2005 um 08:23 |
Kann mir jemand sagen, wie die Erstattung der Mehrwertsteuer in Polen behandelt wird, wenn man eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer vorweisen kann?
Ich lasse jetzt Ende Novemer in meinem Firmenwagen eine Anlage einbauen und habe auch solch eine Ust-ID.
Kann ich direkt vor Ort in der Werkstatt die MwSt abziehen und die Werkstatt führt ebenfalls nicht ab? Oder muss ich zum dortigen Finanzamt rennen und mir da die Kohle wiedergeben lassen?
Wer kann mir helfen?
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